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Versteigerungstermin

7 K 12/24

Amtsgericht Neunkirchen

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Termin

Datum
06.11.202610:00 Uhr
Verkehrswert
113.000 €
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neunkirchen, Saal 43

Freitag, 06. November 2026, 10:00 Uhr

Objekt

Typ
Doppelhaushälfte
Lage
Zum Kissel 2, 66539 Neunkirchen
Wellesweiler
Beschreibung
Detaillierte Objektbeschreibung: Doppelhaushälfte (Wohnungseigentum), und Sondernutzungsrecht Grünfläche (Garten),  massive Bauweise, Keller-, Erd- und ausgebautes Dachgeschoss, Ursprung vor 1920, Modernisierung ab 1988, Welleterniteindeckung, Fliesen, Laminat und Dielenbeläge, Zentralheizung Öl (Kessel defekt), Kunststoff und Holzfenster45, einfache Ausstattung, Bauschäden, Unterhaltungsstau   Raumaufteilung: Kellergeschoss: 3 Kellerräume Erdgeschoss: Wohnen, Essen, Küche, Flur, WC Dachgeschoss: Bad, Schlafen   Wohnfläche ca. 89m² Nutzfläche ca. 55m²   Das Objekt ist zur Zeit ungenutzt.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine Doppelhaushälfte als Wohnungseigentum mit Erdgeschosswohnung, Dachraum, Kellerraum, Abstellraum im Garagengebäude sowie Sondernutzungsrecht an einer Grünfläche (Garten).

Ausstattung
  • Dachform/Dachdeckung: Satteldach mit Holzdachkonstruktion; Anbau mit flach geneigtem Dach aus Trapezblech; Eindeckung mit Welleternit/Eternit; Dachrinnen und Regenfallrohre aus Zinkblech

  • Heizung & Warmwasser: Öl-Zentralheizung, Baujahr 1997; Wärmeübertragung über Flachheizkörper mit Thermostatventilen; Warmwasser über elektrische Durchlauferhitzer; Heizkessel laut Zusammenstellung defekt

  • Elektroinstallation: einfache Ausstattung, wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen

  • Fenster: Holz- und Kunststofffenster mit Doppelverglasung

  • Sanitärausstattung: Gäste-WC mit Stand-WC und Handwaschbecken in einfacher Qualität; Bad im Dachgeschoss mit eingebauter Wanne, eingebauter Dusche, Stand-WC und Waschbecken, einfache Qualität

Weitere Hinweise

Besichtigung

Das Objekt wurde am 26.11.2025 im Rahmen einer Ortsbesichtigung von außen und in den zugänglichen Innenbereichen in Augenschein genommen. Das Gutachten basiert ergänzend auf Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Teilungsplänen, Bauakte, Bebauungsplanauszug und weiteren behördlichen Unterlagen.

Gebäude

Bewertet wird das Sondereigentum an einer Doppelhaushälfte als Endhaus in massiver Bauweise mit Ursprung vor 1920 und einer Modernisierung ab etwa 1988. Das Gebäude ist unterkellert, eingeschossig und verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss sowie einen Anbau. Die Außenfassade ist verputzt und gestrichen. Die Bruttogrundfläche beträgt rund 188 m², die Wohnfläche ca. 89 m² und die Nutzfläche ca. 55 m².

Die Raumaufteilung umfasst im Kellergeschoss drei Kellerräume. Im Erdgeschoss befinden sich Wohnen, Essen, Küche, Flur und WC. Im Dachgeschoss sind Bad und Schlafzimmer untergebracht. Nach Teilungsunterlagen umfasst das Sondereigentum die Wohnung im Erdgeschoss sowie einen Dachraum, einen Kellerraum und einen Abstellraum in einem separaten Garagengebäude. Die Grundrissgestaltung ist einfach und funktional; Belichtung und Besonnung werden als ausreichend beurteilt.

Das Gebäude hat Mauerwerkswände, Geschossdecken aus Stahlbeton und Holzbalken sowie eine einfache Holztreppe mit Holzgeländer. Das Dach ist als Satteldach ausgebildet; am Anbau besteht ein flach geneigtes Dach. Laut Gutachten wurden offensichtliche Abweichungen von der Baugenehmigung aus 1988 festgestellt.

Der bauliche Zustand ist unterdurchschnittlich. Festgestellt wurden Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss, eine vermooste Dacheindeckung sowie eine defekte Ölheizungsanlage. Es besteht deutlicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf.

weitere Gebäude

Zum Sondereigentum gehören ein Schuppen sowie ein Carport. Dem Abstellraum im separaten Garagengebäude wurde aufgrund seines Zustands kein Wert beigemessen. Der vorhandene Carport wurde mangels Baugenehmigung in der Bewertung nicht berücksichtigt.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Wohnungseigentum ungenutzt; die zugeordnete Grünfläche wurde als Gartenfläche im Rahmen des Sondernutzungsrechts behandelt.

Grundbuch

Amtsgericht
Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch von Wellesweiler
Blatt
4400

Anhänge (1)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 20.08.2026, 12:18 Uhr.