Termin
Montag, 26. Oktober 2026, 10:00 Uhr
Objekt
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine Wohnung im Dachgeschoss links mit Kellerraum in einem Mehrfamilienhaus.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 23.10.2025 überwiegend von außen besichtigt; innen konnten Hausflur und Keller eingesehen werden. Die Bewertung der Wohnung selbst beruhte im Übrigen auf vorliegenden Bauplänen, Grundrissskizzen und weiteren Unterlagen.
Wohnung
Die zu bewertende Einheit liegt im Dachgeschoss und umfasst laut Bauplänen eine Wohnfläche von 39,81 m² sowie einen zugehörigen Kellerraum mit ca. 4,5 m² Nutzfläche. Die Wohnung ist Teil einer Wohnanlage mit insgesamt 5 Wohneinheiten; der Miteigentumsanteil beträgt 120,518/1000.
Zur Raumaufteilung liegen nur eingeschränkt Unterlagen vor; aus dem Planmaterial ergibt sich eine kompakte Dachgeschosswohnung mit wohnungsüblichem Zuschnitt. Die Grundrissgestaltung ist als einfach und zweckmäßig einzuordnen. Nach den Feststellungen im Gutachten entspricht die Belichtung dem üblichen Standard; Aufenthaltsräume verfügen über Fensterflächen mit ausreichender Tageslichtversorgung. Aufgrund der Lage im Dachgeschoss ist von einer üblichen Besonnung auszugehen.
Der bauliche Zustand wurde insgesamt als befriedigend beschrieben. Wesentliche Schäden oder Mängel waren augenscheinlich nicht erkennbar. Geringfügiger Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf besteht.
Gebäude
Das Gebäude wurde 1974 in massiver, konventioneller Bauweise errichtet. Es verfügt über 3 Geschosse, ist voll unterkellert und besitzt ein voll ausgebautes Dachgeschoss.
Die Fassade ist verputzt und gestrichen. Das Gebäude weist einen einfachen, zweckmäßigen Standard auf. Der allgemeine bauliche Zustand ist befriedigend, mit nur geringfügigem Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf. Die Restnutzungsdauer wurde mit 19 Jahren angesetzt.
weitere Gebäude
Auf dem Grundstück befinden sich insgesamt 2 Garagen. Zudem sind Balkone als besonders zu veranschlagende Bauteile wertrelevant berücksichtigt. Eine Garage ist grenzständig errichtet.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war die konkrete Nutzung der Wohnung nicht sicher feststellbar; die Nutzungsart wurde im Gutachten als unbekannt bezeichnet. Für die Wertermittlung wurde eine marktübliche Wohnnutzung zugrunde gelegt.
Grundbuch
Anhänge (1)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 16.07.2026, 10:47 Uhr.

